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   VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/2008   

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VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/2008 (https://dejure.org/2009,11701)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2009 - VgK-51/2008 (https://dejure.org/2009,11701)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - VgK-51/2008 (https://dejure.org/2009,11701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Durchführung eines nationalen Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte: Rügefrist ein bis drei Tage nach Submission! (IBR 2009, 348)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses: Ein bis drei Tage ab Beginn der Ausarbeitung des eigenen Angebots! (IBR 2009, 415)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes? (IBR 2009, 1167)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Für den Fall einer echten De-facto-Vergabe auf der Grundlage von Wettbewerbsverhandlungen mit mehreren Unternehmen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens wird in Rechtsprechung und Lehre überwiegend die Auffassung vertreten, dass es einer Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens nicht bedarf (vgl. Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB, § 107, Rdnr. 104, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, VergabeR 2005, S. 343; Kadenbach in: Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 36).

    Die durch die Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte entwickelten Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit und Nachprüfung von so genannten De-facto-Vergaben lassen sich nach Auffassung der Vergabekammer auch auf die Situation eines zwar förmlichen, aber nur national durchgeführten Vergabeverfahrens übertragen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 13 VgV bei De-facto-Vergaben außerhalb förmlicher Vergabeverfahren aktuell OLG Celle, Beschluss v. 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06 , sowie grundsätzlich EuGH, Urteil v. 28.10.1999 (Rs. C-81/98 ) in Sachen "Alcatel"; Urteil v. 11.01.2005 (Rs. C-26/03 ) in Sachen "Stadt Halle"; BGH, Beschluss v. 01.02.2005, Az.: X ZB 24/04 und OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, Az.: Verg 93/04).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass ein Antragsteller auch darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999, Az.: Verg 1/99 , Seite 24).

    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 45 ff. [OLG Düsseldorf 13.04.1999 - Verg 1/99] ), kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sachverhalts- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

  • OLG Bremen, 07.11.2005 - Verg 3/05

    Unterlassene Rüge zum Auftragswert: Zuständigkeit?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Diese Rechtsprechung wurde auch durch einen Beschluss des Hanseatischen OLG in Bremen vom 07.11.2005, Az.: Verg 3/2005 , mit dem der dortige Vergabesenat einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB zurückgewiesen hat, bestätigt.

    Das OLG Bremen hat diese Rechtsauffassung im Anschluss an diesen zitierten Beschluss im Rahmen des noch anhängigen Fortsetzungsfeststellungsverfahrens mit Beschluss vom 18.05.2006, Az.: Verg 3/2005 , mit gleicher Begründung dem EuGH zur Vorab-Entscheidung auf Grundlage von Artikel 234 EG-Vertrag vorgelegt (vgl. IBR 2006, 589 [OLG Bremen 18.05.2006 - Verg 3/05] ).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Die durch die Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte entwickelten Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit und Nachprüfung von so genannten De-facto-Vergaben lassen sich nach Auffassung der Vergabekammer auch auf die Situation eines zwar förmlichen, aber nur national durchgeführten Vergabeverfahrens übertragen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 13 VgV bei De-facto-Vergaben außerhalb förmlicher Vergabeverfahren aktuell OLG Celle, Beschluss v. 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06 , sowie grundsätzlich EuGH, Urteil v. 28.10.1999 (Rs. C-81/98 ) in Sachen "Alcatel"; Urteil v. 11.01.2005 (Rs. C-26/03 ) in Sachen "Stadt Halle"; BGH, Beschluss v. 01.02.2005, Az.: X ZB 24/04 und OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, Az.: Verg 93/04).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Die durch die Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte entwickelten Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit und Nachprüfung von so genannten De-facto-Vergaben lassen sich nach Auffassung der Vergabekammer auch auf die Situation eines zwar förmlichen, aber nur national durchgeführten Vergabeverfahrens übertragen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 13 VgV bei De-facto-Vergaben außerhalb förmlicher Vergabeverfahren aktuell OLG Celle, Beschluss v. 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06 , sowie grundsätzlich EuGH, Urteil v. 28.10.1999 (Rs. C-81/98 ) in Sachen "Alcatel"; Urteil v. 11.01.2005 (Rs. C-26/03 ) in Sachen "Stadt Halle"; BGH, Beschluss v. 01.02.2005, Az.: X ZB 24/04 und OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, Az.: Verg 93/04).
  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Die durch die Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte entwickelten Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit und Nachprüfung von so genannten De-facto-Vergaben lassen sich nach Auffassung der Vergabekammer auch auf die Situation eines zwar förmlichen, aber nur national durchgeführten Vergabeverfahrens übertragen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 13 VgV bei De-facto-Vergaben außerhalb förmlicher Vergabeverfahren aktuell OLG Celle, Beschluss v. 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06 , sowie grundsätzlich EuGH, Urteil v. 28.10.1999 (Rs. C-81/98 ) in Sachen "Alcatel"; Urteil v. 11.01.2005 (Rs. C-26/03 ) in Sachen "Stadt Halle"; BGH, Beschluss v. 01.02.2005, Az.: X ZB 24/04 und OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, Az.: Verg 93/04).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 9/01

    Rechtmäßigkeit eines Ausschreibungsverfahrens; Erstellung einer neuen Kläranlage;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Bei offensichtlichen, schwerwiegenden Vergaberechtsverstößen ist die Vergabekammer also auch dann nicht gehindert, diese im Rahmen ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, wenn die Verstöße von der Antragstellerin nicht gerügt wurden (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 08.11.2001, Az.: 13 Verg 9/01 ).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Zwar kann die Vergabekammer gravierende Verstöße, die nicht das individuelle Interesse eines Bieters, sondern vornehmlich auch das öffentliche Interesse an einem fairen und ausschließlich wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Vergabeverfahren im Wege der Amtsermittlung auch dann aufgreifen, wenn diese Verstöße nicht gerügt wurden (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 15.04.2004, Az.: 2 Verg 22/03 ).
  • OLG Schleswig, 30.03.2004 - 6 Verg 1/03

    Schätzung des Gesamtwertes des Auftrags: Zu welchem Zeitpunkt?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Das vergaberechtswidrige Unterlassen der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens, das wegen Erreichens oder Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes geboten ist, erfüllt nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 107, 109 GWB die Anwendungsvoraussetzungen eines Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 30.03.2004, Az.: 6 Verg 1/03 , zitiert nach VERIS).
  • OLG Bremen, 18.05.2006 - Verg 3/05

    Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses von Eiwendungen im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2009 - VgK-51/08
    Das OLG Bremen hat diese Rechtsauffassung im Anschluss an diesen zitierten Beschluss im Rahmen des noch anhängigen Fortsetzungsfeststellungsverfahrens mit Beschluss vom 18.05.2006, Az.: Verg 3/2005 , mit gleicher Begründung dem EuGH zur Vorab-Entscheidung auf Grundlage von Artikel 234 EG-Vertrag vorgelegt (vgl. IBR 2006, 589 [OLG Bremen 18.05.2006 - Verg 3/05] ).
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 9/02

    Kostenersatz bei Aufgabenübertragung durch die Vergabestelle?

  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

  • OLG Koblenz, 06.11.2000 - 1 Verg 4/00

    Sachlicher Anwendungsbereich des § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

  • VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/20

    Europaweiter Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des Labormanagements einer

    Die Befugnis, im Sinne einer zweiten Chance auf ein Angebot, den Ausschluss anderer Angebote geltend zu machen, entfällt nur für den Bieter, der einen unzulässigen Nachprüfungsantrag erhebt (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 27.01.2009, VgK-51/2008), nicht aber bei einem Antrag, der sich möglicherweise als unbegründet erweist.
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    Zwar ist die VK Lüneburg der Auffassung, Schwerwiegende, offensichtliche Verstöße gegen das Vergaberecht, wie das Absehen von einer objektiv gebotenen europaweiten Ausschreibung, kann und gegebenenfalls müsse die Vergabekammer aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens von Amts wegen berücksichtigen (VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008).
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

    Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    So teilt auch die VK Nordbayern (Beschluss vom 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04) die Einschätzung, dass durch die Vergabekammer aufgeworfene Mängel im Angebot des Antragstellers Berücksichtigung bei der Entscheidung finden (vgl. auch VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    Zwar ist die VK Lüneburg der Auffassung, Schwerwiegende, offensichtliche Verstöße gegen das Vergaberecht, wie das Absehen von einer objektiv gebotenen europaweiten Ausschreibung, kann und gegebenenfalls müsse die Vergabekammer aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens von Amts wegen berücksichtigen (VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008).
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